Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern in Österreich – So holen Sie Ihr Geld zurück

Zu hohe Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt? Viele Gebühren sind laut OGH unzulässig. Jetzt prüfen lassen und Geld zurückholen – schnell und unkompliziert.

Im Rahmen von Kreditverträgen sehen sich Verbraucher:innen häufig mit sogenannten Kreditbearbeitungsgebühren konfrontiert. Dabei handelt es sich um Entgelte, die Kreditinstitute für die Prüfung und Abwicklung eines Kredits verlangen. Lange Zeit waren derartige Gebühren gängige Praxis, ihre rechtliche Zulässigkeit ist jedoch seit mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen Gegenstand intensiver Diskussionen. Nun hat der OGH entschieden, dass man Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen kann.

Für Kreditnehmer:innen stellt sich daher die zentrale Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kreditbearbeitungsgebühren überhaupt wirksam vereinbart wurden und in welchen Fällen bereits gezahlte Entgelte zurückgefordert werden können.

In sehr vielen Fällen sind Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten in Österreich unzulässig man kann tatsächlich die Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen.

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Einmalige Bearbeitungsentgelte, die Kreditinstitute in Österreich üblicherweise in Höhe von etwa 1 bis 3 % des Darlehensbetrags erheben, dienen der internen Prüfung und administrativen Abwicklung eines Kredits. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (2024/2025) sind derartige Gebühren bei Verbraucherkrediten jedoch vielfach rechtlich nicht haltbar. Sie können daher unter Umständen zurückgefordert werden, insbesondere wenn sie als intransparent ausgestaltet wurden oder zu einer erheblichen Benachteiligung des Kreditnehmers führen.

Welche Kredite sind betroffen?

Betroffen sein können insbesondere Wohnbaukredite, Privatkredite, Bauspardarlehen, Hypothekarkredite, Konsumentenkredite sowie Rahmenkredite oder Zwischenfinanzierungen.

Beispiel aus der Praxis:

Ein Verbraucher nimmt einen Privatkredit über 20.000 Euro auf. Die Bank verrechnet eine Kreditbearbeitungsgebühr von 2 %, also 400 Euro. Stellt sich heraus, dass diese Gebühr unzulässig ist, kann der Kreditnehmer die Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Zusätzlich können unter Umständen Verzugszinsen geltend gemacht werden. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass sich eine rechtliche Überprüfung finanziell lohnen kann.

Abgrenzung zu Zinsen:

Zinsen stellen das zentrale Entgelt für die Überlassung von Kapital dar und werden entweder laufend oder über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg verrechnet. Sie bilden somit die eigentliche Gegenleistung des Kreditnehmers für die Nutzung des bereitgestellten Geldbetrags. Davon zu unterscheiden sind einmalige Entgelte, die Kreditinstitute zusätzlich bei Vertragsabschluss erheben, etwa in Form fixer Beträge oder prozentualer Zuschläge auf die Darlehenssumme. Diese sollen typischerweise interne Aufwendungen wie Prüfung und administrative Abwicklung abdecken. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist jedoch insbesondere bei Verbraucherkrediten zu berücksichtigen, dass solche pauschal oder prozentuell bemessenen Gebühren häufig unzulässig sind, da der Aufwand der Bank nicht proportional zur Kreditsumme steigt und nicht von der Höhe des Kreditbetrags abhängt.

Rechtlicher Rahmen:

Gemäß § 879 Abs 3 ABGB hat der Oberste Gerichtshof die Vereinbarung einer Kreditbearbeitungsgebühr von 1,5 % der Kreditvaluta als benachteiligend beurteilt. Im Mittelpunkt der rechtlichen Beurteilung steht die Frage, ob im Verbrauchervertrag ausreichend Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist. Nach dem Konsumentenschutzgesetz, insbesondere § 6 Abs 3 KSchG, sind Vertragsklauseln unwirksam, wenn sie nicht eindeutig oder für Verbraucher:innen schwer verständlich formuliert sind. In den genannten Entscheidungen gelangte der Oberste Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass genau eine solche mangelnde Transparenz vorliegt. Konkret bestand das Problem darin, dass die Bearbeitungsgebühr nicht klar von anderen zusätzlich verrechneten Positionen, etwa für Bonitätsprüfungen oder Immobilienbewertungen, abgegrenzt war. Dadurch blieb unklar, welche konkrete Leistung durch die pauschale Gebühr tatsächlich abgegolten wird. Diese Vermischung beziehungsweise Überschneidung verschiedener Kostenpositionen führt letztlich dazu, dass die Klausel insgesamt als intransparent gilt und daher vollständig unwirksam ist.

Kreditbearbeitungsentgelte sind grundsätzlich zulässig und nicht automatisch unrechtmäßig. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch, dass sie so klar und eindeutig beschrieben werden, dass für Kundinnen und Kunden zweifelsfrei erkennbar ist, welche konkrete administrative Leistung damit abgegolten wird.

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern:

Verbraucher:innen, die prüfen möchten, ob sie zu viel gezahlt haben, können schriftlich die Rückerstattung bei der Bank beantragen oder sich an eine erfahrene Rechtsberatung wenden. Die Rückforderung unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühren hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Bestand des Kreditvertrags. Eine Kündigung durch die Bank allein aufgrund der Geltendmachung dieses Anspruchs ist nach österreichischer Rechtslage in der Regel nicht zulässig.

Auch bereits vollständig zurückgezahlte Kredite schließen eine Rückforderung unzulässiger Bearbeitungsgebühren nicht aus. Die Rückforderung unterliegt gesetzlichen Verjährungsfristen. In Österreich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre ab Abschluss des Kreditvertrages. Eine rechtzeitige Prüfung des Kreditvertrags ist hier jedoch entscheidend.

Verbraucher:innen sollten ihre Kreditverträge sorgfältig prüfen und unrechtmäßig erhobene Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern.

Meine Kanzlei unterstützt Mandant:innen dabei, unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren in Österreich zurückzufordern – rechtlich fundiert und praxisnah. Ich arbeite auch gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammen, um Ihren Anspruch durchzusetzen

Kontaktieren Sie mich gerne für eine Ersteinschätzung.

Rechtsanwalt Mag. David Zellinger

office@zellinger-law.at

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