Die kürzlich ergangene Entscheidung der FIFA Dispute Resolution Chamber (DRC) vom 9. Dezember 2025 (FPSD-20363) bringt eine wichtige Klarstellung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten im (internationalen) Profifußball. Im Zentrum steht eine in der Praxis häufig unterschätzte Frage: Wann liegt überhaupt eine „internationale Dimension“ vor, welche die Zuständigkeit der FIFA begründet?
Gerade für Spieler, Clubs und Rechtsanwälte ist diese Abgrenzung von erheblicher Bedeutung, da sie darüber entscheidet, ob ein Verfahren vor der FIFA oder vor nationalen Instanzen geführt werden muss.
Der Fall im Überblick
Ein serbischer Spieler machte gegenüber einem Club aus Bosnien und Herzegowina ausstehende Gehaltsforderungen geltend. Der Verein bestritt die Forderung selbst nicht substanziell, sondern stellte sich auf den Standpunkt, dass die FIFA gar nicht zuständig sei. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass der Spieler seinen Wohnsitz in Bosnien hatte, dort ein Bankkonto führte und im Ligabetrieb als „inländischer“ Spieler behandelt worden sei.
Damit zielte der Club darauf ab, die Streitigkeit als rein national darzustellen und der FIFA die Zuständigkeit zu entziehen.
Die zentrale Rechtsfrage: Was begründet die internationale Dimension?
Die DRC stellt in ihrer Entscheidung klar und unmissverständlich fest, dass für die Beurteilung der internationalen Dimension ausschließlich die Staatsangehörigkeit der Parteien maßgeblich ist. Nicht entscheidend sind hingegen Kriterien wie Wohnsitz, Aufenthaltsstatus oder wirtschaftliche Integration im jeweiligen Land.
Im konkreten Fall war der Spieler serbischer Staatsbürger, während der Club seinen Sitz in Bosnien und Herzegowina hatte. Bereits dieser Umstand genügte, um eine internationale Streitigkeit anzunehmen und damit die Zuständigkeit der FIFA zu begründen .
Diese Klarstellung ist besonders praxisrelevant, da in vielen Fällen von Seiten der Clubs versucht wird, über faktische Gegebenheiten eine nationale Einordnung zu konstruieren und somit dem Regime der FIFA zu entziehen.
Warum das Liga-Reglement keine Rolle spielte
Der Club argumentierte unter anderem mit Ligareglements, wonach Spieler aus bestimmten Staaten – etwa ehemaligen jugoslawischen Ländern – nicht als „Ausländer“ gelten. Die DRC erteilte diesem Argument eine klare Absage.
Sie stellte fest, dass solche Regelungen ausschließlich die Teilnahmeberechtigung an Wettbewerben betreffen, nicht jedoch die rechtliche Einordnung der Staatsangehörigkeit. Die Frage der internationalen Zuständigkeit (der DRC) ist davon strikt zu trennen.
Damit wird deutlich, dass nationale Kategorien nicht auf die Normen der internationalen Zuständigkeit der DRC übertragen werden können .
Wohnsitz und wirtschaftliche Anknüpfungspunkte sind irrelevant
Ein besonders wichtiger Aspekt der Entscheidung ist die klare Abgrenzung gegenüber typischen Argumentationsmustern in der Praxis. Die DRC betont, dass weder der Wohnsitz des Spielers noch dessen Bankverbindung oder sonstige lokale Anknüpfungspunkte eine Rolle spielen.
Selbst wenn ein Spieler vollständig in einem Land lebt und wirtschaftlich integriert ist, bleibt die Streitigkeit international, sofern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten vorliegen. Damit wird eine klare und leicht anwendbare Abgrenzung geschaffen, welche Rechtssicherheit gewährleistet.
Materielle Entscheidung: Schweigen schützt nicht
Nachdem die Zuständigkeit der FIFA schließlich bejaht wurde, wandte sich die DRC dem materiellen Anspruch zu. Dabei fiel entscheidend ins Gewicht, dass der Club die geltend gemachten Gehalts-Forderungen nicht inhaltlich bestritten hatte.
Die DRC wertete dieses Verhalten als fehlende Erfüllung der Darlegungslast. In der Konsequenz wurde der Club zur Zahlung der ausstehenden Vergütung in Höhe von insgesamt KM 15.500 netto zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent pro Jahr verpflichtet .
Die Entscheidung zeigt deutlich, dass eine rein prozessuale und formale Verteidigungsstrategie erhebliche Risiken birgt.
Zusätzliche Sanktionen und sportliche Konsequenzen
Neben der Zahlungspflicht verhängte die DRC auch eine Verwarnung gegen den Club wegen verspäteter Zahlung. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist ein Transferverbot von bis zu drei Transferperioden droht.
Damit unterstreicht die Entscheidung einmal mehr, dass FIFA-Verfahren nicht nur finanzielle, sondern auch erhebliche sportliche Auswirkungen haben können.
Fazit
Die Entscheidung der FIFA DRC sorgt für eine klare und praxisnahe Leitlinie: Maßgeblich für die internationale Zuständigkeit ist allein die Staatsangehörigkeit der Parteien. Weder sportrechtliche/nationale Klassifizierungen noch faktische Lebensumstände können daran etwas ändern.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Zuständigkeitsfragen frühzeitig und präzise geprüft werden müssen. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass es riskant ist, sich ausschließlich auf formale Einwände zu konzentrieren, ohne den materiellen Anspruch zu adressieren.
Insgesamt stärkt die Entscheidung die Rechtssicherheit im internationalen Fußballarbeitsrecht und bestätigt die zentrale Rolle der FIFA als Durchsetzungsinstanz für grenzüberschreitende Streitigkeiten.
Sollten Sie Hilfe dabei benötigen, einen Anspruch vor der FIFA Dispute Resolution Chamber oder vor dem CAS zu verfolgen oder abzuwehren, kontaktieren Sie mich gerne!
Rechtsanwalt Mag. David Zellinger