Verjährungsfrist im internationalen Fußball (Art. 23 Abs. 3 FIFA RSTP)

Verjährungsfrist des CAS vs. Verjährungsfrist vor den nationalen Gerichten

Der CAS hat in seiner noch sehr jungen Entscheidung CAS 2024/A/11060 vom 19.09.2025 erneut gezeigt, wie strikt die 2-jährige Verjährungsfrist des Art. 23 Abs. 3 FIFA-RSTP auszulegen ist. Konkret ging es um einen Spieler, der nach ausstehenden Gehalts- und Bonuszahlungen vor das FIFA Football Tribunal zog – allerdings spät. Zu spät, wie sich herausstellte. Das FIFA Football Tribunal behandelt nämlich nur Klagen über Forderungen, deren Fälligkeit weniger als 2 Jahre zurückliegen.

Der Spieler argumentierte, dass das Verhalten des Klubs – u.a. eine behauptete Schuldanerkennung – diese Verjährung aber unterbrechen müsse. Aus schweizerischem Obligationenrecht wäre das grundsätzlich denkbar. Aber: In den FIFA-RSTP gibt es dazu keine korrespondierende Bestimmung, und auch keine ungewollte Regelungslücke.

Der CAS folgte dieser Linie konsequent:

  • Die Zweijahresfrist ist abgeschlossen geregelt.
  • Keine Unterbrechung, keine Hemmung – auch nicht bei Anerkennung durch den Klub.
  • Schweizer Recht greift hier nicht subsidiär ein.

Wichtig: Die Bestimmung des Art. 23 Abs. 3 FIFA-RSTP betrifft ausschließlich Verfahren vor FIFA-Instanzen. Für zivilgerichtliche Schritte bleibt der Weg für den Spieler auch nach den 2 Jahren offen – gerade bei Arbeitsverträgen, wo die FIFA-RSTP bewusst keine Exklusivität vorsehen. Hier sind aber dennoch die nationalen Verjährungsvorschriften zu beachten.

Insbesondere für Spieler, deren Agenten und Rechtsanwälte bedeutet diese Entscheidung:

  • Fristenmanagement ist entscheidend.
  • Formelle „Anerkennungen“ des Klubs helfen im Verfahren vor dem FIFA Football Tribunal nicht weiter.
  • Parallelstrategien – FIFA vs. ordentliche Gerichte – müssen früh durchdacht werden.

Ein spannender Fall, der einmal mehr zeigt, wie knifflig das Zusammenspiel zwischen internationalem Sportverbandsrecht und nationalem Arbeits-/Zivilrecht ist.

Sollten Sie Hilfe dabei benötigen, einen Anspruch im Fußball zu verfolgen oder abzuwehren, zögern Sie nicht, mich unverbindlich zu kontaktieren.

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