Staatsbürgerschaftsrecht

Lange Wartezeiten in Staatsbürgerschaftsverfahren oder anderen Verwaltungsverfahren – Wie Sie mit rechtlicher Unterstützung schneller zum Ergebnis kommen.

Warten Sie schon seit Monaten – oder gar Jahren – auf eine Entscheidung der MA 35 oder einer Bezirkshauptmannschaft zu Ihrem Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft? Sie fragen sich: Was kann ich tun? Lohnt sich ein Anwalt?

Wenn sich Ihr Verfahren in die Länge zieht und Sie keine Aussicht auf eine rasche Entscheidung sehen, können wir Sie sofort unterstützen. Als erfahrene Kanzlei im Bereich Staatsbürgerschaft, Fremdenrecht und Verwaltungsrecht klären wir mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte geeignet sind, um das Verfahren zu beschleunigen und eine Entscheidung zu erzwingen.

Unsere Leistungen zur Beschleunigung von Einbürgerungsverfahren:

Anwaltskontakt und behördliche Intervention
Oft bringt bereits ein schriftlicher oder telefonischer Hinweis an den zuständigen Sachbearbeiter Bewegung in das Verfahren. Wir übernehmen diese Kommunikation für Sie – mit Nachdruck und juristischer Fachkompetenz.

Säumnisbeschwerde (bei verzögerter Entscheidung)
Wenn seit Ihrem Antrag länger als sechs Monate keine Entscheidung getroffen wurde, besteht die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht eine Säumnisbeschwerde einzubringen. Damit setzen wir eine Frist von drei Monaten zur Entscheidung durch die Behörde.

Fristsetzungsantrag (bei Verzögerung durch das VwG)
Für Fälle, in denen ein Verwaltungsgericht (VwG) bereits über Ihre Angelegenheit zu entscheiden hat, aber über Gebühr verzögert, können wir einen Fristsetzungsantrag stellen und so Druck zur Entscheidung erzeugen.

Strategische Fallprüfung & individuelle Beratung
Nicht in jedem Fall ist ein „schneller Bescheid“ sinnvoll. In manchen Fällen müssen zusätzliche Unterlagen nachgereicht oder formale Risiken berücksichtigt werden. Wir prüfen Ihren persönlichen Sachverhalt, bewerten Ihre Chancen und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.

Begleitung zur Verhandlung
Sollte die MA35 nach der Säumnisbeschwerde noch immer keinen Bescheid erlassen und das Verwaltungsgericht zuständig werden, begleiten wir Sie gerne zur Verhandlung und unterstützen Sie auch dort auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft.

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