Staatsbürgerschaftsrecht

Lange Wartezeiten in Staatsbürgerschaftsverfahren oder anderen Verwaltungsverfahren – Wie Sie mit rechtlicher Unterstützung schneller zum Ergebnis kommen.

Warten Sie schon seit Monaten – oder gar Jahren – auf eine Entscheidung der MA 35 oder einer Bezirkshauptmannschaft zu Ihrem Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft? Sie fragen sich: Was kann ich tun? Lohnt sich ein Anwalt?

Wenn sich Ihr Verfahren in die Länge zieht und Sie keine Aussicht auf eine rasche Entscheidung sehen, kann ich Sie sofort unterstützen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Staatsbürgerschaft, Fremdenrecht und Verwaltungsrecht kläre ich mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte geeignet sind, um das Verfahren zu beschleunigen und eine Entscheidung zu erzwingen.

Meine Leistungen zur Beschleunigung von Einbürgerungsverfahren:

Anwaltskontakt und behördliche Intervention
Oft bringt bereits ein schriftlicher oder telefonischer Hinweis an den zuständigen Sachbearbeiter Bewegung in das Verfahren. Ich übernehme diese Kommunikation für Sie – mit Nachdruck und juristischer Fachkompetenz.

Säumnisbeschwerde (bei verzögerter Entscheidung)
Wenn seit Ihrem Antrag länger als sechs Monate keine Entscheidung getroffen wurde, besteht die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht eine Säumnisbeschwerde einzubringen. Damit setzen wir eine Frist von drei Monaten zur Entscheidung durch die Behörde.

Fristsetzungsantrag (bei Verzögerung durch das VwG)
Für Fälle, in denen ein Verwaltungsgericht (VwG) bereits über Ihre Angelegenheit zu entscheiden hat, aber über Gebühr verzögert, können wir einen Fristsetzungsantrag stellen und so Druck zur Entscheidung erzeugen.

Strategische Fallprüfung & individuelle Beratung
Nicht in jedem Fall ist ein „schneller Bescheid“ sinnvoll. In manchen Fällen müssen zusätzliche Unterlagen nachgereicht oder formale Risiken berücksichtigt werden. Ich prüfe Ihren persönlichen Sachverhalt, bewerte Ihre Chancen und entscheide gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.

Begleitung zur Verhandlung
Sollte die MA35 nach der Säumnisbeschwerde noch immer keinen Bescheid erlassen und das Verwaltungsgericht zuständig werden, begleite ich Sie gerne zur Verhandlung und unterstütze Sie auch dort auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft.

Kontaktieren Sie mich jetzt, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben.

office@zellinger-law.at

www.zellinger-law.at

+43670 199 22 99

Trotz höchster Sorgfalt wird für den Inhalt dieses Beitrages keine Haftung übernommen. Dieser Beitrag dient lediglich der unverbindlichen Information und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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