Die UEFA genehmigte im Oktober 2025 “widerwillig” und „ausnahmsweise“ die Durchführung des La-Liga Spiels Villarreal gegen den FC Barcelona am 21.12.2025 in Miami (nachzulesen unter anderem hier: https://www.laola1.at/de/red/fussball/international/spanien/la-liga/news/uefa-willigt-ein–barcelona-spielt-ligaspiel-in-den-usa/). Stattgefunden hat das La-Liga Spiel schlussendlich (lediglich aufgrund von Protesten und Spielern) doch in Spanien (nachzulesen hier: https://www.transfermarkt.at/barca-gegen-villarreal-doch-nicht-in-miami-laliga-spiel-in-den-usa-abgesagt/view/news/461951).
Der nachstehende Beitrag soll insbesondere für die Zukunft dennoch aufzeigen, auf welcher Rechtsgrundlage dieses Vorhaben überhaupt möglich wäre:
Was hat die UEFA damit zu tun?
Einem sportrechtlich interessierten Leser stellt sich sofort die Frage, weshalb hierfür überhaupt die Zustimmung der UEFA (als Kontinentalverband) notwendig war. Schließlich sollte das Spiel weder im Rahmen eines europäischen Wettbewerbs stattfinden, sondern in einem rein nationalen Bewerb, noch findet es überhaupt auf dem Regelungsgebiet der UEFA, nämlich Europa, statt.
Wie läuft das Verfahren ab?
In diesem Zusammenhang lohnt sich, aufgrund des (häufig anzutreffenden) „Mehr-Ebenen-Genehmigungsverfahrens“, ein Blick in die „Regulations Governing International Matches“ der FIFA (kurz RGIM) sowie in die „UEFA-Statuten“.
In Artikel 1 der RGIM („Objects“) beansprucht einmal ganz grundsätzlich die FIFA ihre Regelungsbefugnis über die Durchführung von Spielen/Wettbewerben, welche entweder zwischen Teams unterschiedlicher Verbände oder zwischen Teams desselben Verbandes, aber in einem „Drittland“ durchgeführt werden.
In Artikel 11.2. und Appendix B der RGIM legt die FIFA in weiterer Folge fest, dass für jenes Spiel, welches eben Gegenstand dieses Beitrages ist („Tier 2 International Match“), zunächst die Genehmigung des spanischen Verbandes einzuholen ist (diese wird hier das geringste Problem gewesen sein, wenn man zwischen den Zeilen lesen kann), welcher wiederum beim übergeordneten Kontinentalverband – hier die UEFA – um Genehmigung ansuchen muss.
Wo liegt nun das „Problem“?
Genau in diesem Genehmigungsstadium mangelte es den UEFA-Statuten (noch!) an konkreten Vorgaben, Voraussetzungen oder gar Verboten, für ein Spiel zwischen Teams desselben Verbandes/Landes, welches außerhalb des Gebietes der UEFA stattfinden soll. In Artikel 49 bis 51 ihrer Statuten regelt sie nämlich nur das Genehmigungsverfahren für „internationale“ Spiele auf einem anderen Kontinent (zB FC Barcelona gegen FC Liverpool in Miami). Somit war die UEFA – sofern sie überhaupt dazu berufen war – für das Spiel Villarreal gegen den FC Barcelona tatsächlich „gezwungen“, nolens volens zuzustimmen. Andernfalls hätte sie wohl willkürlich und unvorhersehbar gehandelt – ein Vorwurf, den sich ein Kontinentalverband nicht gefallen lassen möchte/kann.
Nachsatz #1
Nachdem die Genehmigung des spanischen Verbandes und der UEFA vorliegt, müssen diese Genehmigungen nun im Übrigen auch noch an den amerikanischen Verband (auf dessen Boden das Spiel stattfindet) von den austragenden Teams übermittelt werden, welcher wiederum den nordamerikanischen Fußballverband (CONCACAF) um Genehmigung des Spiels ersuchen muss.
Betrachtet man also die – nur ansatzweise – aufgezeigte Komplexität dieses gesamten Verfahrens, kann man – ebenso zwischen den Zeilen und mit etwas Fantasie – herauslesen, welche Interessen finanzieller Natur hinter diesem Spiel stecken, damit sich dieser Aufwand für alle Beteiligten überhaupt lohnt, ganz abgesehen von den Reisestrapazen.
Nachsatz #2
Die UEFA wird sich nun genau überlegen, wie sie ihre Statuten und sonstige Regulativ nachschärft, um hier in Zukunft zweifellos und vor allem rechtssicher „die Hand darüber“ zu haben.
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